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Manche Begrifflichkeiten sind selbst aktiven
Gemeindemitgliedern nicht immer bekannt. Hier finden Sie einige erklärende
Informationen. |
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liturgische Geräte, liturgische Gefäße |
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Nach dem katholischen Kirchenrecht muss innerhalb von acht Tagen, nachdem ein Ortsbischof gestorben oder emeritiert worden ist, ein Diözesan-Administrator gewählt werden, der das »vakante« Bistum bis zur Einführung eines neuen Bischofs leitet. Zwar hat er grundsätzlich die Rechte und Pflichten eines Diözesanbischofs, darf aber keine Entscheidungen treffen, die den neuen Bischof in seiner Amtsausübung langfristig binden würden. Auch auf gemeindlicher Ebene gibt es (für die »pfarrerlose« Zeit) einen Pfarr-Administrator. |
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Albe (lat. alba 'die Weiße') die. Langes weißes liturgisches
Untergewand des kath. und anglikanischen Priesters. |
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Mz. Sekte des 12. und
13. Jahrh., benannt nach der Stadt Albi, ein Zweig der Katharer. Ihre
Lehre besagte, dass Christus nur eine Engel gewesen sei, der die Menschen
belehren sollte, dass in ihrem unreinen Körper eine göttliche Seele wohnt.
Sie verwarfen das Papsttum und die Kath. Kirche und wurden in einem von
Papst Innozenz II. veranlassten blutigen Kreuzzug vernichtet (Albigenserkriege
1209-29). |
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Altar (lat. Opferherd) der. Seit frühgeschichtlicher Zeit ist der Altar als heilige Stätte und Ort der Nähe Gottes in allen entwickelten Religionen bekannt. Der christliche Altar hatte anfänglich die Form eines einfachen Tisches (Mensa, Tisch des Herrn, 1.Kor.10,21) zur Abendmahlsfeier. Später wurde er in der Kath. Kirche, die die Messe als Opfer auffasst, wieder zur Opferstätte und zum reich ausgeschmückten Mittelpunkt des Gotteshauses. Die evang. Kirchen kehrten durch die Auffassung des Altars als 'Tisch des Herrn' zum Abendmahlstisch zurück; sie kennen nur den einfachen Tisch mit Kruzifix und Bibel, haben aber die alten Altäre meist beibehalten als Sinnbild der Gegenwart Gottes. Im Altar der Kath. und morgenländischen Kirche wurde eine Reliquie aufbewahrt. Seit dem 6. Jahrh. kamen in der Kath. Kirche neben dem im Chor stehenden Hauptaltar (Hochaltar, Fronaltar) für die Heiligenverehrung Neben und Seitenaltäre auf. Auf Reisen wurde die Messe oft an einem Tragaltar (Portatile) gelesen. Entwicklungen des christlichen Altars.
Überdachungen in Gestalt eines Baldachins (Ziboriums,
Tabernakels) kamen
schon in der frühchristlichen Zeit vor. Der Altartisch wurde mit einem
Antependium bekleidet. In Deutschland wurde der Altar vielfach mit einem
Lettner verbunden. Seit dem 11. Jahrh. wurde über dem rückwärtigen Teil
des Altartisches ein ursprünglich für Reliquien bestimmter Altaraufsatz (Retabel)
errichtet., aus dem sich seit dem 14. Jahrh. der Flügelaltar entwickelte.
Er besteht aus einem meist mit geschnitzten Darstellungen oder Malereien
gefüllten Mittelschrein und einem beweglichen Flügelpaar (Triptychon),
später auch beiderseits mehreren Flügeln (Wandelaltar), mit denen der
Altar zu schließen ist. Diese sind wie auch die Staffel oder Predella,
über der sich der Schrein erhebt, mit geschnitzten oder gemalten
Darstellungen versehen. Im späteren 16. Jahrh. setzte sich der in Italien
übliche Altar ohne bewegliche Flügel allgemein durch. Die Gegenwart sucht
nach einer Erneuerung von Form und Stellung des Altars im Kirchenraum. |
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(auch: Ambon, von griech. anabainein, hinaufsteigen) der. ist in frühchristlichen, orthodoxen, katholischen und den lutherischen Kirchen der erhöhte Ort, von dem aus der Lektor, Diakon oder Priester die biblischen Lesungen, darunter das Evangelium, verkündet. Auch der Antwortpsalm und das Osterlob (Exsultet) werden am Ambo vorgetragen. Während für die Priester und die Diakone der Ambo der gewöhnliche Ort für die Predigt (Homilie) ist, haben die Bischöfe die Wahl zwischen der Kathedra und dem Ambo. In den lutherischen Kirchen wird die Predigt vom Pfarrer in der Regel von der Kanzel gehalten. Der Ambo stammt aus der Alten Kirche, kam aber im Mittelalter weithin außer Gebrauch. Stattdessen benutzte man seither für die Bibellesung häufig ein Lesepult im Altarraum und für die Predigt die Kanzel im Kirchenschiff. Im Zuge der Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanum kam es zu einer Wiederbelebung des Ambos im katholischen Kirchenbau. Die Verwendung eines gesonderten Ortes für die Verlesung der Heiligen Schriften soll die hohe Bedeutung des Wortes Gottes für die christliche Gemeinde unterstreichen. In vielen Kirchen nutzt man heute eine monumentalisierte Form des Lesepultes (häufig selbst als „Ambo“ bezeichnet). Seltener werden als Ambo die historischen Kanzeln verwendet. „Tisch des Wortes“ ist keine amtliche Bezeichnung des Ambos, sondern bildlicher Ausdruck für die gottesdienstliche Verkündigung des Wortes Gottes. Eine Mustervorlage für die äußere Gestaltung eines Ambos ist damit nicht gegeben. Ambo („Tisch des Wortes“) und Altar („Tisch
des Mahles“) sind die zentralen gottesdienstlichen Orte in und vor der
Apsis. |
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Antependium (von lat.: ante = vor und pendere = hängen) das. Es ist ursprünglich ein reich verzierter und bestickter Vorhang aus Stoff vor oder an den Seiten des Stipes (Altarunterbau). Gebräuchlich sind diese Vorhänge seit dem 4. Jahrhundert, im Mittelalter ist der Altar von der Mensa (Altarplatte) bis zum Boden oft nicht mit Stoff, sondern mit Holz, Edelmetall oder Stein auch an der Rückseite (Dorsale, franz. dossier) verkleidet, häufig auch mit Verzierungen geschmückt. Auch diese Verkleidung wird Antependium genannt. Seit 1570 war in der katholischen Kirche ein Stoffbehang vorgeschrieben. Antependien sind sowohl in der evangelischen als auch in
der katholischen Kirche in Gebrauch. Antependien dienen in der Regel als
Altar- und als Kanzelbehang. Sie sind wie alle
Paramente in den
liturgischen Farben gehalten und meistens mit zur Kirchenjahreszeit
passenden Symbolen versehen. |
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(grch.
'Offenbarung') die. Das letzte Buch des Neuen Testaments, die Offenbarung
des Johannes. Sie schildert in eindrucksvollen, aber schwer deutbaren
Bildern den erwarteten Weltzusammenbruch, in dem nach Überwindung des
Satans und Antichristen das Reich Gottes zu seiner Vollendung geführt
werden soll. Die Schrift ist um 96 n. Chr. entstanden. |
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Apokryphen (grch. 'verborgene'
Schriften) die. Schriften unbekannter Verfasser aus den ersten drei Jahrh.
der Christenheit. Die Apokryphen (Apostelgeschichten, Evangelien,
Offenbarungen) wurden von der Kirche nicht anerkannt und durften während
der Gottesdienste nicht benutzt werden. Viele Apokryphen befassen sich mit
Leben und Wirken Jesu Christi und enthalten trotz Verzerrung der evang.
und apostol. Geschichte ins Legendenhafte wertvollen Stoff zur Erkenntnis
der altchristlichen Theologie und Frömmigkeit. Auf den Konzilen von Trient
im 16. Jahh. wurden die Apokryphen größtenteils anerkannt. |
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Im engeren Sinne gelten die jünger Jesu als Apostel (=Gesandte), die in den Evangelien auch »die Zwölf« genannt werden und damit einen festen Kreis um den Mann aus Nazareth bezeichnen. Im weiteren Sinn, so etwa in der Apostelgeschichte, werden auch Paulus und Barnabas als Apostel geführt; Paulus bezeichnete in seinem Brief an die Galater zudem den Herrenbruder Jakobus als Apostel, und Lukas spricht von weiteren 70 oder 72 Aposteln. Außerhalb der biblischen Berichte, so etwa in den Apokryphen, werden die drei Frauen, die am Ostermorgen als Erste am Grab waren, oft »Apostelinnen der Apostel« genannt - schließlich haben sie als Erste die Auferstehungsbotschaft weitergetragen. Im vierten Kapitel seines Epheserbriefes bezeichnet Paulus das Amt des Apostels zusammen mit den Ämtern der Propheten, Evangelisten, Hirten und Lehrern als einen der grundlegenden Dienste der Kirche. Aus der Kirchengeschichte kennt man den heiligen Bonifatius als »Apostel der Deutschen« oder die Slawenapostel Kyrillus und Methodius. In der katholischen Kirche gelten die Bischöfe als Nachfolger der Apostel, haben - anders als die Jünger Jesu - aber einen festen Sitz und diesen Titel offiziell nie getragen. Dafür gibt es einen entsprechenden Zusatz bei einigen Ämtern, die einer besonderen Sendung unterstehen, so etwa beim »Apostolischen Nuntius«. |
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(grch.) die.
Halbrunder, später auch vielseitiger, meist mit einer Halbkugel
überwölbter Raumteil; im Kirchenbau der Chorschluss des Langhauses, meist
der Standort des Hochaltares. |
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Archidiakon (grch.) der,
oberster Diener. In der alten christlichen Kirche der erste Gehilfe und
Vertreter des Bischofs, später Vorsteher eines Kirchensprengels, eines
Archidiakonats; in der Anglikan. Kirche noch jetzt in dieser Stellung, in
der Kath. durch den bischöfl. Generalvikar ersetzt. |
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Chor
(grch.) der. Zunächst der für die Sänger
bestimmte Raum vor dem Altar, dann der den Geistlichen vorbehaltene, das
Hauptschiff in der Regel im Osten abschließende Teil des Kirchenraumes mit
dem Hochaltar und dem Chorgestühl. Er ist oft um einige Stufen erhöht und
durch Chorraumschranken vom Kirchenschiff getrennt. In roman. Zeit wurden
größere Kirchen in Deutschland meist mit einem zweiten Chor im Westen
gebaut. |
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Dalmatik
(lat. dalmatica) die. Das liturgische
Obergewand des Diakons; von Bischöfen und Kardinälen beim Pontifikalamt
unter der Kasel getragen. |
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Als Dechant oder Dekan (von lateinisch »decem« = zehn) wird ein Priester bezeichnet, der einer Gruppe von Priestern vorsteht und (etwa gegenüber dem Bischof) als ihr Sprecher auftritt. Sein Amtsbereich ist das entsprechende Dekanat. Anders als im Bistum Münster ist das Amt des Dechanten in vielen Diözesen an eine bestimmte Pfarrstelle gebunden und wird mit der Pfarrernennung automatisch verliehen. Auch innerhalb des Kardinalskollegiums gibt es einen Kardinalsdekan oder in manchen Diözesen den Domdekan, der dem Domkapitel vorsteht. |
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Der Definitor ist der Stellvertreter des Dechanten oder Dekans, im Bistum Münster in der Regel wie der Dechant für sechs Jahre ernannt. |
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Über viele Jahrhunderte gab
es den Diakon in der Kirche nur noch als »Durchgangsstufe« zum
Priestertum. Dabei geht der Diakon (wörtlich: Diener) unmittelbar auf die
Urkirche zurück. Doch erst das Zweite Vatikanische Konzil erneuerte das
eigenständige Amt des Diakons in der katholischen Kirche und betonte
zugleich die spezifischen Profile des Diakonenamtes, des priesterlichen
Dienstes (Presbyterates) und bischöflichen Amtes (Episkopates). Danach ist
der Diakon keineswegs eine Art Ersatzpriester, also »Lückenbüßer« in
Zeiten des Priestermangels. Besonders der verheiratete Diakon mit
Zivilberuf, der im normalen Berufsalltag steht, ist nah bei den Menschen,
ihren Nöten und Alltagssorgen. Deshalb soll er gerade dort seinen Dienst
tun, wohin von Altar, Kanzel und Ambo »die Stimme des Evangeliums nicht
hindringt«, wie Alt-Bischof Reinhard Lettmann es einmal nannte. |
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Mit Vollendung des 65.
Lebensjahres kann sich ein Priester pensionieren lassen, spätestens mit
Vollendung des 75. Lebensjahres wird er pensioniert, er wird zum Emeritus.
Als Emeritus wird also ein Pfarrer bezeichnet, der auf Grund seines Alters
vom Bischof von seinen üblichen Pflichten befreit worden ist und nur noch
Aufgaben übernimmt, die ihm sein gesundheitlicher Zustand erlaubt. Da der
Emeritus nicht auf einer Planstelle beschäftigt ist, wird in
Kenner-Kreisen die Abkürzung em. auch als „einer mehr“ interpretiert. |
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Im römischen Reich der Bischof, der in der Hauptstadt einer römischen Provinz residierte, die Provinzialsynode leitete und Aufsicht über die Bischöfe seiner Provinz hatte. Später Titel für alle Metropoliten (siehe dort) oder Patriarchen (siehe dort). Als Zeichen ihrer besonderen Rechte und Pflichten und ihrer Teilhabe an der Hirtengewalt des Papstes empfangen sie aus seiner Hand (am 29. Juni, dem Hochfest Peter und Paul) das Pallium, ein über dem Messgewand getragenes Band aus Lammwolle. |
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Evangelium
Überlieferung über Leben, Wirken und Lehre von
Jesus Christus. |
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Der Generalvikar
»unterstützt den Diözesanbischof bei der Leitung der ganzen Diözese« heißt
es im Römischen Kirchenrecht: Ihm »kommt kraft Amtes in der ganzen Diözese
die ausführende Gewalt zu, die der Diözesanbischof von Rechts wegen hat,
um alle Verwaltungsakte erlassen zu können, ausgenommen jene, die sich der
Bischof selbst vorbehalten hat oder die von Rechts wegen ein Spezialmandat
des Bischofs erfordern.« Schon im Mittelalter setzten Bischöfe
Generalvikare ("Stellvertreter") ein, die sie vor allem in der Verwaltung,
aber auch zu Kirchweihen, in der Liturgie oder bei der Einsetzung von
Pfarrern vertraten. |
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Gotik (ital. gotico 'barbarisch', 'nicht antik') die. Stilepoche der mittelalterlichen Kunst in Europa, zugleich der selbständige Stil des Abendlandes nach der Antike. Die Gotik entstand vor 1150 in Nordfrankreich und verbreitete sich über West-, Mittel- und mit Einschränkungen Südeuropa, abgewandelt durch die Eigenart der einzelnen Länder. Im 15. Jahrh. wurde sie, zuerst in Italien, wo sie nur bedingt Fuß gefaßt hatte, von der Renaissance abgelöst. Die Begriffsbestimmung Gotik geht ursprünglich auf die Baukunst zurück (gotischer Kathedralbau) und ist gegen die Romantik und die Renaissance abzugrenzen. In der Baukunst steigert ein neues Raumgefühl den Kirchenbau zu mächtiger Höhe: der Innenraum wurde als Raumeinheit und nicht mehr als Summe von Einzelräumen (Romantik) empfunden. Dem Streben des Bauwerks in die Höhe diente im Inneren das Kreuzrippengewölbe: Die Kreuzrippe trägt das Gewölbe und leitet den Gewölbedruck zu den Pfeilern, die durch das nach außen verlegte Strebewerk von Strebebögen und Strebepfeilern gestützt werden. Im Kirchenraum verschmelzen die Pfeiler mit
den die Rippen aufnehmenden Diensten zu Bündelpfeilern. Der Spitzbogen,
den es schon in der islam. und burgund. Baukunst gab, ermöglichte die
Aufhebung der gebundenen romantischen Ordnung und eine rascher vorwärts
drängenden Abfolge schmaler Joche. Die Mauer wird aufgelöst und zwischen
den Strebefeilern durch hohe Fenster ersetzt. Maßwerk füllt die oberen
Teile der Fenster, Wimperge und Fensterrosen. Die Bauten der Frühgotik und
der Hochgotik ließen einen nach Höhen und Tiefen gegliederten Raum
entstehen, dessen einzelne Teile vom Beschauer nacheinander erlebt werden;
die Spätgotik gestaltet den Raum als ruhendes, von jedem Punkt aus zu
erfassendes malerisches Ganzes. Sie zog deshalb den Hallenbau der Basilika
vor. |
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Bei einer Hallenkirche sind
Hauptschiff und Seitenschiff gleich hoch, es gibt kein Querhaus. |
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Inquisition
(lat. 'Untersuchung') die. Ehemals in der
Kath. Kirche das geistliche Gericht zum Aufsuchen und Bestrafen der
Ketzer; entstand im 12. Jahrh. aus den Kämpfen der Kath. Kirche gegen
Katharer und Waldenser.
Papst Gregor IX. machte 1231/32 die Inquisition zu einer päpstlichen
Einrichtung und bestellte besonders die Franziskaner und Dominikaner zu
päpstlichen Inquisitoren. Papst Innozenz IV. gestattete 1252 die Anwendung
der Folter. Die schwersten Strafen waren Gütereinziehung, Gefängnis und
bei Hartnäckigen und Rückfälligen Auslieferung an die weltliche Gewalt zum
Feuertod. In Deutschland trat die Inquisition nach der Ermordung des
Inquisitors Konrad von Marburg (1233) in den Hintergrund, gewann aber noch
einmal in den Hexenprozessen Bedeutung. In Frankreich verlor sie seit dem
14. Jahrh. an Macht, bestand jedoch formell bis 1722. Für Spanien wurden
sie 1478 unter einem Groß- und Generalinquisitor (z.B. Thomas de
Torquemada) gegen die dem ererbten Glauben in der Stille anhängenden
bekehrten Juden und Mauren erneuert; 1834 wurde sie hier endgültig
aufgehoben. In Italien erhielt sie von Papst Paul III. 1542 eine neue
strengere Form (Hl. Offizium); Napoleon I. hob sie 1808 auf, aber erst
1859 wurde sie endgültig beseitigt. |
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Wenn ein Pfarrer eine
besonders große Kirchengemeinde zu betreuen hat, dann bekommt er zur
Unterstützung in seinen vielfältigen Aufgaben in der Regel einen jungen
Geistlichen an die Seite, einen Kaplan bzw. Vikar. Gleich nach der Weihe
treten die Neupriester ihre erste Kaplansstelle in einer vom Bischöflichen
Generalvikariat zugewiesenen Gemeinde an. Kapläne handeln im Auftrag des
Pfarrers und übernehmen selbstständig eine Fülle von Aufgaben wie die
Jugendarbeit und die Hinführung zu den Sakramenten. Sie dringen damit
tiefer in die Seelsorgearbeit ein, die sie nach dem Universitätsstudium
schon in Praktika und in ihrer Diakonenzeit kennen lernen konnten. |
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Ein Kardinal, die älteste kirchliche Ehrenfunktion, wird vom Papst direkt bestimmt und damit zur besonderen Mitverantwortung an der Leitung der Kirche verpflichtet. Noch heute finden sich die auf dem Konzil von Trient 1563 festgelegten Voraussetzungen für das »Kardinalat« im römischen Kirchenrecht: So muss ein Kardinal ehelich geboren, frei von »Irregularitäten« und Weihehindernissen sein und wenigstens die Priesterweihe empfangen haben; zudem soll er sich »in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten auszeichnen«. Er hat zahlreiche Rechte und Ehrenrechte, nicht nur den Kardinalspurpur, und untersteht nur dem Gericht des Papstes. Im Kardinalskollegium, dem »Senat des Papstes«, sind zur Zeit 192 Kardinäle vertreten, 76 von ihnen sind schon über 80 Jahre, die anderen 116 haben diese Schwelle noch nicht erreicht und sind damit im Falle eines Konklaves wahlberechtigt. Mitunter spricht man auch von den »Kronprinzen« der Kirche, weil aus ihren Reihen der neue Papst gewählt wird. |
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Kasel
(von lat. casula) die. Meßgewand. |
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Katakombe (grch.) die. Unterirdische Begräbnisanlage
der ersten Christen, bes. in Rom und Neapel. Die Anlage von Katakomben war
gesetzlich zulässig und bedeutete nicht ein geheimes Ausweichen vor der
Verfolgung. Die Katakomben bestehen aus weit ausgedehnten, sich
labyrinthisch verzweigenden Gängen, auch in mehreren Stockwerken
übereinander. Die Toten wurden in Grabnischen der Seitenwände beigesetzt.
Die in einigen Katakomben gut erhaltenen Wand- und Deckenmalereien
veranschaulichen in Sinnbildern und biblischen Darstellungen den
Erlösungsgedanken. |
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Katecheten gab es schon in der Urgemeinde. Ihre Tradition reicht bis in unsere Zeit: Wer andere Menschen auf den Empfang eines Sakraments vorbereitet und dabei seine Lebenserfahrung und sein Glaubenswissen weitergibt, ist als Katechet tätig. Geschieht dies im kirchlichen Auftrag im Rahmen des Religionsunterrichts, ist dazu die so genannte »missio canonica« als Ausdruck der kirchlichen Beauftragung nötig. |
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Katharer (grch., 'die Reinen') Mz. Eine religiöse
Bewegung des Mittelalters, die in strenger Askese die vom Teufel
geschaffene Welt zu überwinden suchte. Diesem Bösen stand für sie in
streng dualistischer Scheidung der gute Gott gegenüber. Die Katharer
verwarfen unter anderem die Ehe, die Kindstaufe und den Genuss von
Fleischspeisen. Die auch Albigenser, Patarener, Neumanichäer oder
Apostoliker benannten Katharer gaben sich selbst den Namen Christiani oder
Boni homines. Vermutlich sind sie Anfang des 12. Jahrh. vom Balkan nach
Europa eingedrungen; sie fanden Anhänger im Rheinland, in Nord- und
Südfrankreich, England und Oberitalien. Trotz blutiger Verfolgung und
Inquisition konnten sich die Katharer bis ins 15. Jahrh. halten. |
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Eine Kirchengemeinde ist ein vom Diözesan-Bischof bestimmter Zusammenschluss von katholischen bzw. evangelischen Christen in einem genau beschriebenen räumlichen Bereich. Durch die staatliche Anerkennung durch den zuständigen Regierungspräsidenten wird die Kirchengemeinde juristisch gesehen zu einer “Körperschaft öffentlichen Rechts”. Für die Rechtsvertretung und die Vermögensverwaltung dieser Körperschaft ist nach dem Vermögensverwaltungsgesetz (VermVG) ein Gremium zu wählen: der Kirchenvorstand. Die Zahl der von den Gemeindemitgliedern zu wählenden Mitglieder des Kirchenvorstandes ist nach den Bestimmungen des VermVG von der Zahl der Gemeindemitglieder abhängig. Den Vorsitz hat der mit der Gemeindeleitung beauftragte Pfarrer Kraft seines Amtes inne. |
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Klerus (grch.) der. Geistlichkeit. |
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Früher für jeden gebraucht, der umherzog und freiwillige Spenden sammelte, bezieht sich das Wort heute auf jene, die während der Liturgie die (pekuniären = geldlichen) Gaben der Gemeinde einsammeln und zum Altar tragen. |
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1997 erschien eine von der römischen Kleruskongregation herausgegebene »Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester«. Darin hieß es: »Um keine Verwirrung zu stiften, sind einige Praktiken zu vermeiden und abzuschaffen, die seit einiger Zeit in manchen Teilkirchen aufgekommen sind, wie etwa: (...) der gewohnheitsmäßige Einsatz von außerordentlichen Kommunionspendern in der heiligen Messe unter willkürlicher Ausweitung des Begriffs der „zahlreichen Teilnahme“. Mit anderen Worten: Kommunionhelfer aus den Reihen der Laien sollen nach offizieller Vorstellung eigentlich nur dann beauftragt werden, wenn die Zahl der Kommunizierenden so groß (und die Zahl der Priester und Diakone so klein) ist, dass der Gottesdienst sich ohne den Einsatz von Helfern ungebührlich in die Länge ziehen würde. |
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Konzil
(lat.) das. Zusammenkunft von hohen
Würdenträgern der kath. Kirche zur Regelung wichtiger Angelegenheiten. |
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Vor einiger Zeit hat Kardinal Meisner die Küster seines Bistums aufgefordert, ihrem Namen gerecht zu werden und als »Hüter« oder »Wächter« nicht nur die Kirche als Gebäude, sondern auch die darin gefeierte Liturgie (mitsamt der jeweiligen Verkündigung) im Blick zu haben. Ansonsten müssen immer mehr Küster neben der Vor- und Nachbereitung der Liturgie (bzw. der Mitwirkung in derselben) inzwischen auch hausmeisterliche Dienste übernehmen. |
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Der Duden definiert einen Kuraten als »wie ein Pfarrer eingesetzter katholischer Seelsorgegeistlicher mit eigenem Seelsorgebezirk«. Die Ableitung aus dem lateinischen Wort »cura« (= Fürsorge, Pflege) macht deutlich, dass er mit einer besonderen Fürsorge beauftragt ist. Im deutschsprachigen Raum kennt man vor allem Pfadfinderseelsorger als Kuraten; in anderen Verbänden und Vereinigungen entspricht dieser Aufgabe der Präses. Vom Wortstamm her verwandt ist der »Kurator«, meist ein Verwalter, Aufseher oder Pfleger von Stiftungen. |
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Seit der Abschaffung der niederen Weihen im Zuge der Liturgiereform ist die (dauernde oder zeitweilige) Beauftragung zum Lektor mit der Aufgabe verbunden, im Rahmen der Liturgie die Schriftlesung(en) vor dem Evangelium vorzutragen. Darüber hinaus können Lektor oder Lektorin auch den Eröffnungsvers, den Antwortpsalm und die. Fürbitten vornehmen. Als eigenständiger Dienst soll der Lektor auch dann eingesetzt werden, wenn über den Zelebranten hinaus noch andere Priester zugegen sind. |
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Lettner
(lat., abgeleitet von 'lectorium' =
Lesepult) der. In mittelalterlichen Kirchen die halbhohe Wand, die den
Chor- vom Gemeinderaum trennt. Der Lettner entstand seit Ende des 12.
Jahrh. aus den seit frühchristlicher Zeit üblichen niedrigen
Chorschranken. Mit ihm verbunden wurden die beiden Pulte zur Verlesung der
Evangelien und Episteln auf einer von der Chorseite aus durch Treppen
zugänglichen, zuweilen auch als Sängerbühne dienenden Empore. Der von
einer Pforte, auch mehreren, durchbrochene Lettner wurde immer reicher
ausgebildet und mit Skulpturen geschmückt. Schon die Spätgotik empfand
aber die Scheidewand als störend und machte den Lettner daher so
durchsichtig wie möglich. Im Barock wurden, besonders in Frankreich, die
meisten Lettner beseitigt. |
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Liturgie (grch. leiturgia 'Dienst am Volke') die. Der öffentliche von der Kirche geübte Kultus. Seine Bezeichnung als Liturgie ist in der Kirche schon im Altertum üblich; in der lat. Kirche bürgerte sich der Ausdruck erst seit dem 16. Jahrh. ein. Die kath. Liturgie wird als Handeln Christi
betrachtet, der durch die Kirche die Liturgie vollzieht. Die oberste
Leitung und einheitliche Gestaltung der Liturgie steht seit Ende des 16.
Jahrh. dem Hl Stuhl zu, der seit der Liturgiekonstitution des Zweiten
Vatikanischen Konzils (1963) weitreichende Änderungen durchgeführt hat, so
die fast völlige Erhebung der jeweiligen Landessprache zur Liturgiesprache
und die Umgestaltung der Messe. |
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liturgische Bücher
In den christlichen Kirchen die Vorlagen für
die Feier des Gottesdienstes. Sie enthalten die Vorschriften für die
Gestaltung der gottesdienstlichen Handlungen und die Gebete, Lesung ,
Gesänge. Die hauptsächlichen liturgischen Bücher sind: lat. Liturgie:
Brevier, Caeremoniale Episcopor, Graduale und Kyriale, Martyrologium,
Missale, Pontifikale, Rituale; dt. evang. Kirchen: die Agende. |
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liturgische Farben
In der Lat. Kirche die durch Pius V. (1570)
vorgeschriebenen, nach liturgischer Zeit und Charakter des Gottesdienstes
wechselnden Farben der Paramente: Weiß (Weihnachts- und Osterzeit;
Freudenfeste Christi; Marienfeste, Heiligenfeste außer Märtyrer), Rot
(Pfingstfest; Leidensfeste Christi, Märtyrerfeste), Violett (Advents und
Fastenzeit; Buß- und Bittmessen), Schwarz (Karfreitag und Totenmessen),
Grün (Sonntage außerhalb des Weihnachts- und Osterfestkreises). Die Reform
des Missale Romanum (1969) erlaubt eine Anpassung des Farbenkanons an das
unterschiedliche Empfinden der einzelnen Kulturen; Schwarz ist
zurückgedrängt (am Karfreitag jetzt Rot). Die evang. Kirchen haben keine
festen Vorschriften. |
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liturgische Geräte, liturgische Gefäße In der Kath. Kirche die
für die Eucharistie gebrauchten Gefäße (Ziborium,
Custodia, Kelch, Monstranz, Ölgefäße, Taufgerät).
In den evang. Kirchen gehören die Abendmahlgeräte (Patene mit Hostiendose
und Kelch mit Kanne) und das Taufgerät (Taufschale und Taufkanne) zu den
liturgischen Geräten. |
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liturgische Gewänder
Paramente, die Kleidung des Geistlichen beim
christlichen Gottesdienst. In der Lat. Kirche gehören dazu besonders die
liturgischen Gewänder für die Messe (Schultertuch, Albe,
Zingulum, Manipel, bis 1967 Stola, Messgewand), für
den sonstigen Gottesdienst (Chorrock, Cappa), die Obergewänder des
Diakon (Dalmatica) und
Subdiakons (Tunizella), die Pontifikalien des
Bischofs, die besonderen liturgischen Gewänder des Papstes und die
liturgische Kopfbedeckung (Birett und Mitra). In den dt. evang. Kirchen
ist an die Stelle der liturgischen Gewänder der Talar mit Beffchen oder
Halskrause und Barett getreten; heute werden die Beffchen zunehmend durch
farbige Kragen ersetzt. In den nordischen luther. Kirchen werden hingegen
liturgische Gewänder noch heute getragen. |
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In der Krypta des Xantener Domes ist auf eindrucksvolle Weise versucht worden, einen Bogen von den Märtyrern der ersten frühchristlichen Jahrhunderte zu den Opfern des Naziterrors zu schlagen. So soll das Gedächtnis an all jene erhalten bleiben, die für ihren Glauben an Jesus Christus (oder, in einer weiteren Auslegung des Begriffs für ihre politische Einstellung) in den Tod gegangen sind. Seit dem 17. Jahrhundert übersetzt man das Wort explizit mit »Blutzeugen«, um die Märtyrer noch einmal von anderen »Bekennern« zu unterscheiden. (Das Märtyrer-Verständnis im Islam ist dagegen ein gänzlich anderes.) |
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Mensa (lat. 'Tisch') die. Altarplatte. |
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In Deutschland sind rund 400000 jungen und Mädchen registriert, die als Messdiener(innen) Dienst tun und den Zelebranten am Altar unterstützen. War dieser Dienst früher nur jungen und Männern vorbehalten, hat Papst Johannes Paul II. in seiner letzten Instruktio »Redemptionis sacramentum« 2004 bestätigt, dass auch getaufte und zur Erstkommunion gegangene Christinnen nach »dem Urteil des Diözesanbischofs und unter Beachtung der festgesetzten Normen« Ministrantinnen werden dürfen. |
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Monstranz (von lat. monstrare 'zeigen') die.
Offiziell: Ostensorium, ein auf einem Fuß und Schaft ruhendes liturgisches
Gefäß, in dem hinter Glas die von einem mondförmigen Träger gehaltene,
geweihte Hostie sichtbar ist. Die Monstranz findet Verwendung bei der
Aussetzung des Allerheiligsten, bei Prozessionen und zur Segenserteilung.
Seit der Renaissance kam die reich mit Perlen und Steinen geschmückte
Scheibenmonstranz auf, die im Barock zur Sonnenmonstranz ausgebildet
wurde. |
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Mystik (grch.) die. Eine Grundform des religiösen
Lebens, das unmittelbare Erleben Gottes. Mystik kann der Art nach
gefühlsbetont, sinnlich-rauschhaft, kontemplativ oder spekulativ sein;
ihre Grundlage ist durchweg asketisch. Die Deutung der mystischen
Vereinigung hängt von der jeweiligen Religion und Weltanschauung ab.
Bedeutende Ausprägungen der Mystik sind in China der Taoismus, in Indien
die Erlösungslehre der Wendata, im alten Griechenland die Mysterienkulte,
in der Spätantike der Neuplatonismus, im Islam der Sufismus, im Judentum
die Kabbala und der Chassidismus, innerhalb des Christentums im
Mittelalter die Jesus- und Brautmystik (Bernhard von Clairvaux), die
Passionsmystik (Bonaventura), die prophetische Mystik (Hildegard von
Bingen), die spekulative Mystik der Dominikaner (Eckart, H. Seuse, J.
Tauler), in der Neuzeit die mystischen Bewegungen in Spanien (Ignatius von
Loyola, Theresia von Avila, Johannes vom Kreuz), Frankreich (Fran von
Sales, F. Fénelon) und Rußland (Starzentrum) sowie Zweige des Pietismus
und die Erlebnisreligion des 19. Jahrh. (F.H.D. Schleiermacher). |
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Nimbus (lat.) der. Heiligenschein. |
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Noviziat (lat.) das. Die (mindesten einjährige)
Probe- und Einführungszeit zu Beginn des Ordenslebens vor Ablegung der
Gelübte. |
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»Die orgl ist doch in meinen augen und ohren der könig aller instrumenten«, schrieb Wolfgang Amadeus Mozart 1777 in einem Brief an seinen Vater. Rund zweihundert Jahre später formulierten die Konzilsväter des Zweiten Vaticanums in der Konstitution über die Heilige Liturgie, »Sacrosanctum concilium«: »Die Pfeifenorgel soll in der lateinischen Kirche als traditionelles Musikinstrument in hohen Ehren gehalten werden; denn ihr Klang vermag den Glanz der kirchlichen Zeremonien wunderbar zu steigern und die Herzen mächtig zu Gott und zum Himmel emporzuheben.« Diesen wichtigen Auftrag unterstützt der ehren- oder hauptamtlich tätige Organist. |
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»Der Hirte« ist, ausgehend von einem Bild, in dem Jesus (im Johannesevangelium) selbst von sich gesprochen hat, ein anderer Titel für den Pfarrer als Leiter einer Pfarrgemeinde. In der evangelischen Kirche wird die Bezeichnung vor allem im Norddeutschen verwendet, während Pastöre im Süden in der Regel eher Pfarrer heißen. |
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Als
Pastoralreferenten und -referentinnen bezeichnet man Laien, die
hauptberuflich im kirchlich-pastoralen Dienst eingesetzt sind und über
einen theologischen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss verfügen bzw.
eine praxisbezogene Ausbildung absolviert haben. (In der Berufseinführung
werden sie Pastoralassistenten genannt.) Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind
Jugendarbeit und Erwachsenenbildung, Sakramentenvorbereitung und
Gottesdienstgestaltung, die Erteilung von Religionsunterricht,
Besuchsdienste, die Arbeit mit Gruppen, Sonderaufgaben und vieles mehr.
Die kirchliche Beauftragung der Theologen nimmt jeweils der Bischof von
Münster in einem feierlichen Dom-Gottesdienst vor. |
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Die Patenschaft bezeichnet in der katholischen Kirche das Ehrenamt, einen jungen Menschen auf seinem Lebensweg zu begleiten und ihn im Glauben zu bestärken; so kennt man den Tauf- oder Firmpaten. Will man die genaue Bedeutung der Wortwurzel übersetzen, so geht dies am besten mit dem altdeutschen Wort »Gevatter«, »Mitvater«. In der Regel müssen Paten mindestens 16 Jahre alt und Mitglied der Kirche sein, auch sollten sie ein glaubensgemäßes Leben führen. |
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Ein Pater ist kurz gesagt ein Ordenspriester - also ein Priester, der nicht für ein Bistum geweiht wurde und einem Bischof untersteht, sondern als Mitglied eines Ordens einem Oberen unterstellt ist. In südlichen Ländern wird der Begriff »padre« allerdings etwas weiter für jeden Priester gebraucht. |
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Patron
Schutzheiliger. Ein Heiliger,
der als besonderer Beschützer und Fürsprecher einzelner Länder, Orte,
Kirchen, Orden, Berufe, Vereine Personen u.a. verehrt wird. |
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Sie besteht aus selbständigen Gemeinden, die verbindlich
auf bestimmten pastoralen Gebieten miteinander kooperieren. |
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Der Pfarrer
ist der Leiter einer Pfarrei, das heißt einer bestimmten Gemeinschaft von
Gläubigen. Er wird dafür vom Bischof beauftragt. Der Pfarrer hat die
Aufgabe, die Angehörigen der Pfarrei seelsorglich zu betreuen: Er
verkündet das Wort Gottes gemäß der Heiligen Schrift und in der Tradition
der Kirche. Zu den besonderen Amtspflichten des Pfarrers gehört die
Spendung der Sakramente Taufe, Buße, Eucharistie und Krankensalbung sowie
in Ausnahmefällen der Firmung. Er ist außerdem zuständig für die
Eheschließung von Brautleuten, die in seiner Pfarrei wohnen. In der
Glaubensweitergabe (etwa in der Vorbereitung auf die Spendung von
Sakramenten), der Unterstützung von kirchlichen Gemeinschaften und
Vereinen auch im sozialen Bereich sowie in persönlichen Gesprächen und
Hausbesuchen liegen weitere Aufgabenfelder des Pfarrers. Darüber hinaus
ist der Pfarrer als Gemeindeleiter Kraft Amtes auch Vorsitzender des
Kirchenvorstandes. |
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Der Pfarrgemeinderat ist das "Leitungs- und Beratungsgremium" der Pfarrei. Durch eine demokratische Wahl überträgt die Pfarrgemeinde den Mitgliedern des Pfarrgemeinderats das Mandat, Verantwortung für das Ganze der Pfarrei zu übernehmen. Im "pluralen Feld" des Glaubenszeugnisses und ehrenamtlichen Engagements in einer Pfarrei ist der Pfarrgemeinderat das Gremium, in dem zum einen die vielfältigen Dienste in Liturgie, Verkündigung und Diakonie zusammenlaufen und vernetzt werden und zum anderen nach den Herausforderungen und Aufgaben in Gesellschaft und Politik gefragt wird. Um es in den Worten des II. Vatikanischen Konzils zu sagen: Der Pfarrgemeinderat ist das anerkannte Organ zur Koordinierung des Laienapostolats. Ihm Pfarrgemeinderat ist der Gedanke vom gemeinsamen Priestertum institutionalisiert. Das heißt: Die Mitglieder des Pfarrgemeinderats machen die Mitverantwortung aller Gläubigen zum Aufbau einer lebendigen Pfarrei sichtbar. Sie haben ein Mandat der gesamten Gemeinde; sie sind nicht Vertreterinnen und Vertreter einzelner Interessensgruppen, sondern tragen gemeinsam mit dem Pfarrer in der Vielfalt des Zeugnisses Verantwortung für die Einheit der Sendung der Kirche Jesu. Die wichtigsten Aufgaben eines Pfarrgemeinderates lassen sich in folgenden Punkten zusammenfassen: Er soll
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Pfarrgemeinderäte verzichten oft aus Unwissenheit oder Arbeitsüberlastung auf die Durchführung der in der Satzung vorgesehenen Pfarrversammlung. Manche Entscheidungsträger meinen auch, dass sowieso nur wenige Interessierte zu einer derartigen Pfarrversammlung kämen. Die Pfarrversammlung kann jedoch zu einem wichtigen Forum für die Mitglieder der Gemeinde werden, die so ihre Meinung zum Leben innerhalb der Pfarrgemeinde zum Ausdruck bringen können. Andererseits ist es dem Pfarrgemeinderat möglich, seine Vorhaben und Wünsche der Gemeinde besser zu vermitteln. Dadurch gewinnt der Pfarrgemeinderat an Profil. Im Folgenden sind einige Überlegungen zusammengestellt, die sich als Anregung zur Durchführung einer Pfarrversammlung verstehen. In Pfarrgemeinderäten wird immer wieder die mangelnde innerkirchliche Dialogbereitschaft angemahnt. Dabei ist bemerkenswert, dass die Möglichkeiten, die Pfarrgemeinderäte haben und wahrnehmen können, um diesen Dialog zu führen, nicht in Betracht gezogen wurden. Als Instrument bietet sich hierzu die Pfarrversammlung an, die in § 9 der Satzung für Pfarrgemeinderäte wie folgt beschrieben ist:
a) den Tätigkeitsbericht des Pfarrgemeinderates entgegenzunehmen, b) Fragen aus dem Aufgabenbereich des Pfarrgemeinderates zu erörtern und ihm hierzu Anregungen und Vorschläge für die Arbeit zu geben. Der Kirchenvorstand hat Gelegenheit, über seine Tätigkeit zu berichten. Der Bericht kann in der Pfarrversammlung erörtert werden. Forum des Dialogs Eine Pfarrversammlung sollte ein Forum für einen offenen Dialog sein, bei dem die Teilnehmer im Mittelpunkt stehen. Voraussetzung jeder Pfarrversammlung ist, dass sie gut vorbereitet wird, z.B. nach folgenden Aspekten: - Welche Themen sollen behandelt werden? - Wann soll die Pfarrversammlung stattfinden und wie lange soll sie dauern? - Sollen Gesprächspartner eingeladen werden? - Wer soll die Versammlung leiten? (Erfahrung ist wichtig) - Wie können die Teilnehmer in die Gespräche einbezogen werden? (Gesprächskultur) - Soll die Pfarrversammlung einen kulturellen Einstieg haben? (Darbietungen des Kirchenchores, einer Jugendgruppe oder von Senioren) Eine allzu geschäftsmäßige und trockene Tagungsordnung für eine Pfarrversammlung kann kontraproduktiv sein und ist keine Motivation für eine Teilnahme. Pastoral Das Pastoralgespräch sollte auch in Ihrer Gemeinde weiterwirken. Über welche Veränderungen können Sie berichten? Kooperation zwischen den Gemeinden In Zukunft wird es notwendig sein, dass Pfarrgemeinden zusammenarbeiten. Welche Schritte konnten Sie bisher unternehmen? Oft sträuben sich die Mitglieder einer Gemeinde, den Sinn der Zusammenarbeit einzusehen. Werben Sie für die Stärken einer Kooperation, sprechen Sie darüber, wie Sie auf die Schwächen in der Kooperation reagieren können. Sachausschüsse, Arbeitskreise, Entwicklungen Berichte der Sachausschüsse und der Arbeitskreise, die im Auftrag des Pfarrgemeinderats tätig waren, einbeziehen. Hier können auch Betroffene (z.B. Aussiedler oder Flüchtlinge) zu Wort kommen und über ihre eigene Lebenssituation berichten, um die Mitglieder der Pfarrgemeinde mit anderen Lebenskontexten zu konfrontieren. Wie viele Menschen sind neu in die Gemeinde gezogen? Wie werden sie begrüßt? Wie viele Mitglieder der Gemeinde sind aus der Kirche ausgetreten? Was bedeutet dieser Verlust aus pastoraler Sicht? Hinweis auf laufende Projekte Hier können Projekte beschrieben werden, an denen der Pfarrgemeinderat zur Zeit arbeitet oder bei denen er mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat (Jugendarbeit; Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ...). Geplante Maßnahmen Oft werden die Mitglieder einer Gemeinde gar nicht oder nur unzureichend über anstehende personelle, pastorale oder bauliche Veränderungen informiert. Durch eine eindeutige Information werden Gerüchte in Grenzen gehalten; die Mitglieder der Gemeinde können so auch leichter wichtige Entscheidungen nachvollziehen. Selten oder gar nicht wird die Gemeinde über die Etatplanung des Kirchenvorstandes in einer öffentlichen Versammlung informiert oder darüber, wieviel Mittel aus dem Bereich der Kirchensteuern für Projekte der Gemeinde aufgewendet werden und in weicher Höhe sonstige Mittel der Gemeinde zufließen. Aussprache mit Mitgliedern der Gemeinde Information Für Nachfragen seitens der Mitglieder der Gemeinde sollte genügend Zeit vorgesehen werden, da Gemeindemitglieder, die keinem Verband angehören oder in keiner Gruppe engagiert mitarbeiten, kaum eine Vorstellung davon haben, welche Entwicklungen außerhalb der Gottesdienste vonstatten gehen. Durch eine gute Aussprache können Verstimmungen aufgefangen werden. Kritische Stellungnahmen Manche Gemeindemitglieder fühlen sich bei Entscheidungen nicht ernst genommen oder haben eine andere Meinung dazu. Sie sollten die Möglichkeit haben, ihre Auffassung der Pfarrversammlung vorzutragen. Anregungen für den Pfarrgemeinderat Gemeindemitglieder, die kritisch pastorale oder gesellschaftliche Entwicklungen verfolgen, können den Pfarrgemeinderat auf aktuelle Erscheinungen aufmerksam machen, die ihm noch nicht oder nicht genügend als Problem bewusst geworden sind. Vielleicht sind die "Kritiker" auch bereit, mit dem Pfarrgemeinderat zusammenzuarbeiten. Atmosphäre
Von einer angenehmen
Atmosphäre hängt das Gelingen der Pfarrversammlung wesentlich ab. Mit
Bildern von Veranstaltungen, musikalischen Umrahmungen, anschaulichen
Kurzberichten, von verschiedenen Personen vorgetragen, die jeweils
unterschiedliche Bereiche vorstellen, oder durch eine gekonnte
Moderation kann die Pfarrversammlung zu einem spannenden Ereignis
werden. |
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Der Pfarrverwalter, örtlich auch Pfarrverweser genannt, übernimmt während einer Pfarrvakanz die Leitung der Gemeinde und ist dabei mit allen Rechten eines Pfarrstelleninhabers ausgestattet. Siehe auch unter Administrator. |
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Pharisäer
die; religiös-politische Gruppierung innerhalb
des Judentums zur Zeit Jesu. Die Pharisäer waren eine religiöse
Laienbruderschaft, die den opferlosen Gottesdienst pflegte. Sie kam aus
dem Mittelstand. Ihr Weg war der des moralischen Kompromisses: Die
Pharisäer wollten ihr Leben nach der Thora, nach dem Gesetz Gottes
gestalten. Nur durch Gebet und frommes Leben wollten sie sich auf die
Wende (Schaffung des Reiches Gottes) vorbereiten, die Gott selber
herbeiführen würde. Sie wollten das Gesetz Gottes erfüllen in der
Gesellschaft. Deshalb entwickelten sie ein Moralsystem, welches das ganze
Leben des einzelnen wie der Gesellschaft einzufangen vermochte: Ein Eifer
für das Gesetz, dessen Rückseite die Angst vor der überall lauernden Sünde
war. Sie wollten: das Gesetz durch geschickte Anpassung an die Gegenwart
praktikabel machen; das Gewissen entlasten, ihm Sicherheit geben; genau
angeben, wie weit man gehen kann, ohne zu sündigen; Auswege anbieten, wo
es allzu schwierig wurde. |
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Pietà (ital. 'Frömmigkeit'), die. Vesperbild,
Darstellung von Maria, die den Leichnam Jesu in den Armen hält. |
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Neben jenen, die durch ihr Amt »Vorgezogene«, so die wörtliche Übersetzung des Begriffs, sind (also Bischöfe oder Äbte), gibt es in der katholischen Kirche eine Vielzahl von Ehrenprälaten, Inhaber von kirchlichen Ämtern in bischöflichen Ordinariaten und der römischen Kurie, sowie Priester, deren besondere Verdienste gewürdigt werden sollen. Mit dem Titel verbunden ist oft die Idee, in Vertretung des Bischofs repräsentative Aufgaben zu übernehmen. In der Hierarchie der Ehrentitel gibt es den Päpstlichen Ehrenkaplan (»Monsignore«), den Päpstlichen Ehrenprälaten und den Apostolischen Protonotar. Siehe dort. |
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Ein Präses in der katholischen Kirche ist der geistliche Begleiter eines Laienverbandes; bei den Pfadfindern heißt er Kurat. |
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»Der Priester (lat.: »Sacerdos«) existiert in einem Großteil der religiösen Gemeinschaften als eine aus der Allgemeinheit herausgehobene Amtsperson, die sich vorgeblich durch eine besondere religiöse oder göttliche Kraft auszeichnet und in seiner Eigenschaft als Kultvorsteher eine Mittlerrolle zwischen der Gottheit und den Menschen einnimmt«, heißt es in einem Lexikon. Im Bistum Münster versuchen - nach einer Statistik vom April 2007 - rund 1200 Priester, diesem Anspruch im Leben und Glauben gerecht zu werden. |
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Reliquie (lt. ' Überbleibsel'), die. Die Überreste
der Heiligen oder Gegenstände, die zu Christus oder den Heiligen in
Beziehung standen (Kleider, Marterwerkzeuge usw.), oft in kostbaren
Reliquiaren (Behälter) aufbewahrt. Die Verehrung der Reliquien ist seit
dem 2. Jahrh. bezeugt; seit dem 4. Jahrh. gewann sie an Bedeutung. Daneben
traten auch Missstände (Reliquienraub, -handel und die Verbreitung
gefälschter Reliquien) in Erscheinung. |
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Die Bezeichnung »Sakristan«, die die Wortsilbe »sacer« (=heilig) enthält, wird regional als Synonym für den Küster gebraucht (siehe dort). Sein Arbeitsbereich ist die Sakristei, die im Lexikon für Theologie und Kirche als »Nebenraum in der Gesamtanlage einer Kirche« beschrieben wird: »Sie dient der Sammlung und Zurüstung derer, die in einer liturgischen Feier einen besonderen Dienst versehen.« |
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Schisma
(grch. 'Spaltung') das.
Kirchenspaltung; das Abendländische Schisma kam durch die Wahl von sog.
Gegenpästen zustande und dauerte von 1378-1417; als Morgenländisches
Schisma wird die Abtrennung der greichischen Kirche von der römischen
bezeichnet, die 1054 begann. |
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Scholastik (von lat. scholasticus,
'zur Schule gehörig', die. Theologie des Mittelalters, die rationalistisch
und mit Logik den christlichen Glauben zu erfassen und zu beweisen
versuchte. Auch die Philosophie des Aristiteles wurde mit einbezogen. Die
bedeutensten Vertreter der Scholastik warten Thomas von Aquin, Anselmus
von Canterbury und Albertus Magnus. |
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Sedilien Die Sitze im Altarraum katholischer Kirchen, die für Priester, Diakone und Messdiener und eventuell andere liturgische Dienste vorgesehen sind, sofern diese mit der Einzugsprozession einziehen. Unter den Sedilien ist der Priestersitz in der Regel herausgehoben. „Der Sitz des Priesters hat
dessen Dienst als Vorsteher der Gemeinde und dessen Aufgabe, das Gebet zu
leiten, gut erkennbar zu machen. Besonders geeignet ist der Platz im
Scheitelpunkt des Altarraumes, der Gemeinde zugewandt, sofern nicht die
Gestalt des Raumes oder andere Gründe dagegen sprechen (wenn etwa der
Kontakt zwischen Vorsteher und Gemeinde wegen zu großer Entfernung
erschwert ist). Der Sitz darf nicht die Form eines Thrones haben. Die
Plätze der Teilnehmer, die einen besonderen Dienst ausüben, sollen sich an
passender Stelle im Altarraum befinden, damit alle ihre Aufgaben ohne
Schwierigkeiten erfüllen können.“ |
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Eine Seelsorgeeinheit besteht aus kirchen- und vermögensrechtlich selbständigen Gemeinden, die sich unter der Leitung eines Pfarrers und der gemeinsamen pastoralen Verantwortung eines Seelsorgeteams sowie eines Seelsorgerates zu einer Einheit zusammenschließen. In den einzelnen Gemeinden einer Seelsorgeeinheit werden die bisherigen Pfarrgemeinderäte zu Pfarrausschüssen, die miteinander den Seelsorgerat dieser größeren Einheit bilden. |
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Die Seelsorge ist zweifellos die wichtigste Aufgabe eines Priesters oder Diakons, ist dabei aber nicht an den Weihestand gebunden. Auch Pastoralreferentinnen oder Gemeindereferenten sind hauptamtliche Seelsorger, darüber hinaus gilt letztlich die ganze Gemeinde als Trägerin der Seelsorge. Zwar gibt es in der Bibel keine direkte Entsprechung für dieses Wort, auch stand in der Alten Kirche eher die Unterstützung eines anderen Christen im Kampf gegen die Sünde im Vordergrund einer Fürsorge auf nicht-materieller Ebene. Seelsorge, wie wir sie verstehen, hat ihren Ursprung wohl in der liebenden und ratenden Aufmerksamkeit, die die frühen Christen bei den Wüstenvätern suchten. Später finden sich in den Briefen von Basilius, Gregor von Nazianz und Johannes Chrysostomos Beispiele für seelsorgliche Ratschläge. Heute hat die Seelsorge viele Formen, gerade auch im Rahmen der so genannten kategorialen Seelsorge, die Menschen in besonderen Lebensabschnitten oder -lagen unterstützen will, so in der Schul- und Jugendpastoral oder in der Krankenhaus-, Gefängnis- oder Telefonseelsorge, um nur einige Beispiele zu nennen. Dabei kann Seelsorge keine Psychotherapie ersetzen; allerdings versucht die heutige Pastoralpsychologie, Seelsorge und Psychologie zu verbinden. |
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Im Gegensatz zu denen, die das Diakonat nur als eine Weihestufe auf ihrem Weg zum Priestertum erleben (und darum während dieser Zeit liebevoll als »Durchlauferhitzer« tituliert werden), gibt es auch den »Ständigen Diakon« mit einem selbstständigen Dienst im geistlichen, karitativen oder sonderseelsorglichen Bereich. Für dieses Amt, das vom Zweiten Vaticanum neu forciert und gestärkt worden ist, können sich in Glauben und Leben bewährte Männer bewerben; meist sind sie verheiratet und haben Familien. Man unterscheidet hauptberufliche Diakone, die ihren Einsatzort zugewiesen bekommen, und Diakone mit Zivilberuf, die in der Regel in der Heimatgemeinde tätig sind. Siehe auch: Diakon. |
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Stola (lat.) die. Aus der Antike übernommenes
Amtsabzeichen, ein schärpenartiger Streifen, etwa 250 cm lang, heute zu
den liturgischen Gewändern vom Diakon aufwärts gehörig. Die anglikanischen
und einzelne Luther. Kirchen haben die Stola beibehalten. |
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Vom dritten Jahrhundert bis zur Neuordnung der Weiheämter durch Papst Paul Vl. im Jahr 1972 gab es die Beauftragung zum Subdiakon, die niedrigste Stufe der höheren Weihen. Da eine seiner Aufgaben neben dem Dienst am Altar die Lesung der Epistel war, wurde er manchmal auch Epistolar genannt. |
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Tabernakel (lat. 'Hütte', 'Zelt') das,
der. Behältnis zur Aufbewahrung der geweihten Hostien, sein Ort muss durch
das 'Ewige Licht' angezeigt werden. Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil
musste der Tabernakel in der Mitte des Haupt- oder des Sakramentenaltars
und fest mit ihm verbunden angebracht werden. Seitdem ist auch eine andere
Aufstellung, etwa als Stele (Sakramentenhäuschen) oder in einer
Nebenkapelle zulässig. Der Tabernakel soll aus wertvollen Metall,
künstlerisch geschmückt und diebessicher sein. |
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Schon im Alten Rom nannte man den Stellvertreter eines Beamten oder Offiziers »Vicarius«, das Wort »cooperator« bedeutet schlicht »Mitarbeiter«. Vielfach findet man im Amtsblatt oder Schematismus (dem Personal-Verzeichnis eines Bistums) die Angabe »Vicarius Cooperator mit dem Titel Pfarrer«. Das können etwa Priester ohne eigene Pfarrstelle nach ihrer Kaplanszeit sein. Meist wird der Titel jedoch Pfarrern nach Aufgabe der eigenen Pfarrstelle verliehen, wenn sie weiterhin (mit-)verantwortlich als Priester und Seelsorger tätig sind und einen amtierenden Pfarrer (siehe dort) in seinem Dienst unterstützen. Spätestens mit Vollendung des 75. Lebensjahres erfolgt die Pensionierung. |
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Als Vikar wird in der katholischen Kirche der Vertreter eines geistlichen Amtsträgers bzw. Inhaber eines Hilfsamtes bezeichnet. Im Sinne des Pfarrvikars wird das Wort - nach regionaler Gepflogenheit- auch als Synonym für den Kaplan benutzt; vor allem in der Umgebung evangelischer »Vikarsschmieden« (wie etwa der Universität Tübingen) hat sich in der Katholischen Kirche dieser Begriff durchgesetzt. |
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Waldenser Mz. Laienpredigerbewegung (Arme von Lyon)
des 12. und 13. Jahrh., zuerst in Südfrankreich und der Lombardei, später
auch in Deutschland, Böhmen, Ungarn und Polen. Ihr Stifter war der reiche
Kaufmann Petrus Waldus (Valdes) in Lyon (+ um 1206), der sein Vermögen an
die Armen verteilte. Er und seine Anhänger wurden 1184 aus der Kirche,
deren Lehrautorität, Hierarchie, Tradition und Sakramente sie verwarfen,
ausgeschlossen. Seit dem 13. Jahrh. wurden die Waldenser ebenso wie die
Katharer, von denen sie manches übernahmen, durch die Inquisition
bekämpft. Nur in Italien, Frankreich und Südamerika haben sich
Waldensergemeinden gehalten. In Rom befindet sich eine theologische
Fakultät. |
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Im deutschen Sprachraum spricht man weniger von Auxiliar-, sondern eher von Weihbischöfen, wenn man jene Bischöfe (be)nennen will, die einem Diözesanbischof zur Seite gestellt werden, um ihn etwa in Weihehandlungen zu unterstützen. Die Zahl der Weihbischöfe wird in Absprache zwischen Rom und dem jeweiligen Bistum geregelt; die meisten Weihbischöfe haben das Erzbistum Mexiko (9), das Bistum Rom (8), das Erzbistum Mailand (7), das Erzbistum Chicago (6), das Erzbistum Los Angeles (6) und das Erzbistum New York (5). Für das Bistum Münster mit der gleichen Anzahl erreichte Bischof Tenhumberg in den 1970er-Jahren eine Unterteilung in fünf Bistumsregionen, denen seither je ein Weihbischof vorsteht. |
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Der Leiter einer Liturgiefeier, der ihr im Namen Christi vorsteht, verdankt seinen Namen einer Ableitung aus dem lateinischen »celebrare«, was sich gleichermaßen mit den Verben »feiern« und »preisen« übersetzen lässt. Sind mehrere Priester am Altar versammelt, spricht man von einem Haupt- (celebrans principalis) und weiteren Konzelebranten. |
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Zeloten die; religiös-politische Gruppierung innerhalb des Judentums zur Zeit Jesu. Die Zeloten standen in ihrer religiösen Überzeugung den Pharisäern nahe und bemühten sich ebenfalls in besonderem Maße um Gesetztestreue. Aber damit verband sich bei ihnen ein revolutionäres Programm: Den Satz, dass nur Gott allein Herr über Israel sein dürfte, interpretierten sie politisch, und daher standen sie in einem unüberbrückbaren Gegensatz zur römischen Besatzungsmacht. Die Zeloten kämpften mit Aufrufen zur
Steuerverweigerung, zum nationalen Befreiungskrieg gegen die römische
Fremdherrschaft. So mussten ihre Bestrebungen nahezu zwangsläufig zum
Aufstand, zum jüdischen Krieg, führen. Sie waren der Überzeugung, daß
das Reich Gottes unter Umständen auch mit Waffengewalt herbeigeführt
werden musste. Kennzeichen der Zeloten war also das Bestreben, durch
Umsturz der bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse der Herrschaft
Gottes den Weg zu bahnen. Sie forderten Kultfeiern ohne römische
Auflagen, soziale Gerechtigkeit: Abschaffung des Großgrundbesitzes und
Aufhebung der Sklaverei. Die Angst vor einer solchen jüdischen
Revolution führte bei den Römern dazu, dass Menschen wie Jesus schnell
als politische Rebellen angesehen wurden. |
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Ziborium (grch. 'Becher') das. Speisekelch und zugleich Gefäß
zur Aufbewahrung der Hostien. |
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| letzte Änderung: 15.02.10 |
| Zentralrendantur Dinslaken |